Persönlichkeit und Fähigkeiten weiterentwickeln

Der Wechsel in die gymnasiale Oberstufe markiert einen entscheidenden Schritt in der Schullaufbahn von Schüler*innen. Sie beginnen einen Bildungsabschnitt, der ihnen die Möglichkeit bietet, ihre fachlichen Schwerpunkte stärker zu setzen als zuvor und gleichzeitig ihre sozialen und kognitiven Kompetenzen zu erweitern.

Neue Lernmethoden und -verfahren fördern ein wissenschaftsorientiertes Denken und Arbeiten und bereiten auf ein Studium oder eine Berufsausbildung vor. Gleichzeitig werden in allen fachlichen Bereichen grundlegende Kompetenzen vermittelt, die auf eine aktive und verantwortliche Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben abzielen. Praxisorientierte Phasen des Lernens, zum Beispiel im Rahmen von Projektarbeit, ermöglichen den Schüler*innen das Erkennen und Erproben komplexer Zusammenhänge.

In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe können aufgenommen werden:

Über evtl. mögliche Ausnahmen entscheidet gemäß §3 (2) der APO-GOSt die Schulaufsichtsbehörde.

Struktur

Die gymnasiale Oberstufe umfasst insgesamt drei Jahre, die in sechs Kurshalbjahre gegliedert sind. Dabei darf bis zur Zulassung zur Abiturprüfung höchstens ein Jahr wiederholt werden. Die gymnasiale Oberstufe endet mit der Abiturprüfung, die man bei Nichtbestehen nach Wiederholung der Jgst. Q2.1 und Q2.2 höchstens einmal erneut versuchen darf.

Grundprinzip der gymnasialen Oberstufe ist die relativ freie, aber kontinuierliche Wahl von – in der Regel - verschiedenen Aufgabenfeldern zugeordneten Fächern mit oder ohne Klausuren im Rahmen gewisser Mindestbedingungen. Dadurch soll eine individuelle Gestaltung der Schullaufbahn ermöglicht und gleichzeitig eine breite Grundbildung und damit eine allgemeine Studierfähigkeit sichergestellt werden.

Einführungsphase (EF)

In der EF haben die Schüler*innen durch ihre Fächerwahlen einerseits Gelegenheit, vorhandene Fähigkeiten zu vertiefen, andererseits aber auch die Möglichkeit, neue Fächer auszuprobieren. Gegen Ende der EF legen die Schüler*innen ihre weitere Schullaufbahn im Wesentlichen fest: Sie wählen für die Jahrgangsstufen Q1.1 bis Q2.2 zwei ihrer Fächer als „Leistungskurse“ (5-stündig), die übrigen als „Grundkurse“ (3-stündig). Die beiden Leistungsfächer werden automatisch Prüfungsfächer in der Abiturprüfung.

Qualifikationsphase 1 (Q1)

Wesentlich in der Q1 ist neben der erfolgreichen Arbeit in den gewählten Fächern die weitere Prüfung, welche der Grundkursfächer sich besonders als „Klausurfächer“ anbieten und somit als zukünftige Abiturfächer in die engere Wahl genommen werden sollten. Die vier Jahrgangsstufen Q1.1 bis Q2.2 bilden die sogenannte „Qualifikationsphase“. Dies bedeutet, dass ab der Q1 alle Schüler*innen schon auf ihre Zulassung zur Abiturprüfung und auf  ihre Abitur-Durchschnittsnote (wichtig für Numerus-Clausus-Fächer) hinarbeiten.

Qualifikationsphase 2 (Q2)

Zu Beginn der Q2 müssen endgültig zwei Grundkurse für die Abiturprüfung festgelegt werden (3. und 4. Abiturfach). Wenn bereits bei einem Halbjahreswechsel während der Qualifikationsphase absehbar ist, dass eine Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erreicht werden kann, müssen die jeweils letzten beiden Halbjahre wiederholt werden, sofern dies innerhalb der maximalen Verweildauer von 4 Jahren noch möglich ist. Andernfalls muss man die Schule verlassen – nach Beendigung der Jahrgangsstufe Q1.2 evtl. mit Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife.

Mit der Fachhochschulreife nach der Q1.2 kann man nach einem einjährigen gelenkten Praktikum an einer Fachhochschule in NRW und in einigen anderen Bundesländern studieren.

Infoveranstaltung

Für Schüler*innen und Eltern der 10. Jahrgänge findet jährlich Ende Februar bzw. Anfang März eine abendliche Informationsveranstaltung statt, in der detailliert Aufbau und Funktionsweise der Oberstufe beschrieben werden. Hier bietet sich auch Gelegenheit für Fragen aller Art.

Eine Informationsbroschüre, die durch das Schulministerium herausgegeben wird, erläutert alles Wissens- und Beachtenswerte. Sie wird den Schülern vor der Info-Veranstaltung ausgehändigt.

Auslandsaufenthalt in der Oberstufe

Ein Schüler*innenaustausch bzw. Auslandsaufenthalt in der Oberstufe ist für viele Schüler*innen ein prägendes Jahr, welches auf unterschiedliche Art und Weise realisiert werden kann.

Es gibt kommerzielle Anbieter oder auch Programme die kostengünstiger sind, bei denen man sich jedoch gegen andere Bewerber durchsetzen muss.

Information

Die Schulleitung kann Schüler*innen in der gymnasialen Oberstufe für maximal für ein Jahr beurlauben. Dazu ist ein formloser Antrag der Erziehungsberechtigten notwendig.

Für Beurlaubungen im 1. Halbjahr bzw. für ein ganzes Schuljahr muss der Antrag bis zu den Osterferien bei der Schulleitung eingegangen sein. Für Beurlaubungen für das 2. Halbjahr muss der Antrag vor den Sommerferien vorliegen.

Als Anlagen sind eine Kopie des Halbjahreszeugnisses sowie Angaben zur Dauer des Auslandsaufenthaltes und Adresse der ausländischen Schule beizufügen.

Die Bestätigung über die Teilnahme wird nach dem Auslandsaufenthalt eingereicht. Fr. Kellermann unterstützt auch bei der Zusammenstellung der Unterlagen.

Es gibt verschiedene Zeiträume und Zeitpunkte für einen Auslandsaufenthalt, die Jahrgangsstufe 11 (EF) bietet sich am meisten an.

ein ganzes Jahr im Ausland

Möglichkeit das Jahr "einzuschieben", d.h. Klasse 11 wird wiederholt

Möglichkeit das Jahr zu überspringen, d.h. Übergang von Klasse 10 in 12 (dringend Beratung vorher nötig, an Bedingungen geknüpft, s.u.)

ein halbes Jahr im Ausland

1. Halbjahr: normaler Übergang ins 2. Halbjahr

2. Halbjahr: wegen Versetzung und ggf. Latinum o.ä. an mehr Auflagen gekoppelt (dringend Beratung vorher nötig, Bedingungen s.u.)

 

Wenn die Schüler*innen ein ganzes Jahr im Ausland sind und die EF überspringen wollen, oder wenn sie im 2. Halbjahr der EF gehen möchten, gelten folgende Bedingungen: auf dem Zeugnis der Klasse 10 (1. bzw 2. Halbjahr) müssen im Durchschnitt mindestens befriedigende, keine nicht ausreichenden und in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten höchstens eine ausreichende Leistung nachgewiesen werden.