Grundsätzliches

Grundsätzlich nehmen alle Lehrer*innen am Grashof Gymnasium die von Schüler*innen sowie ihre Erziehungsberechtigten an sie herangetragenen Beratungsaufgaben wahr. Die Beratung versteht sich als Beratungsnetzwerk für Ratsuchende an der Schule. Dieses umfasst:

  • die Fachlehrer*innen
  • die Klassenlehrer*innen und Stufenlehrer*innen
  • das Erpobungsstufen-, Mittelstufen- und Oberstufenteam
  • das Beratgngsteam
  • die SV-Lehrer*innen

Laufbahnberatung

Wahl der zweiten Fremdsprache

  • Informationsabend für die Eltern der Jahrgangsstufe 6: Vorstellung der Sprachen, der notwendigen Kompetenzen, der Sprachenfolge
  • individuelle Rücksprache der Eltern mit Fachlehrer*innen bze. Klassenlehrer*innen auf Wunsch
  • Probeunterricht für die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 6 (4 bis 6 Wochen vor den Wahlen)

Wahl des Differenzierungskurses

  • Informationsabend zu den Kursen im Wahlpflichtbereich II für Schüler*innen und Eltern der Jahrgangsstufe 8
  • individuelle Beratung durch die Fachlehrer*innen (Biologie, Chemie, Informatik, Spanisch, Europa)

Oberstufe: Kurswahlen

Jahrgangsstufe 10:

  • Informationsabend „Sekundarstufe II“ für Schüler*innen und Eltern der Jahrgangsstufe 9 (u.a. Beratung hinsichtlich formaler und rechtlicher Fragen)
  • Vorstellung der einzelnen Fächer (Inhalte, Anforderungen, notwendige Kompetenzen / Interessen) durch die unterrichtenden Fachlehrer*innen

Jahrgangsstufe EF:

  • inhaltliche Beratung und Hilfe bei der Entscheidungsfindung:
    • Wahl der Leistungskurse
    • individuelle Rücksprache mit Fachlehrer*innen vor der Wahl hinsichtlich persönlicher Eignung, individuellen Anforderungen etc.

Oberstufe: Allgemeine Beratung

  • individuelle Beratung durch die Jahrgangsstufenteams in jedem Quartal:
    • Möglichkeiten der Leistungsverbesserung
    • Aufzeigen von Möglichkeiten zum Ausgleich von Defiziten (Wiederholung, Umwahl, Schulformwechsel)
  • Beratung aller Schüler*innen durch die Arbeitsagentur (Studium, Berufswahl)

Bilinguales Abitur

  • Information der bilingualen Schüler*innen der Jahrgangsstufe 10 an einem Schulvormittag vor dem Informationsabend „Sekundarstufe II“
  • Information der Eltern zur bilingualen Laufbahn Sek. II und zum bilingualen Abitur im Anschluss an den allgemeinen Teil des Informationsabends „Sekundarstufe II“

Lernberatung

Lerncoaching

Das Lerncoaching ist keine Nachhilfe, sondern eine Form der Beratung, die von Schüler*innen mit Problemen rund um das Lernen und bei der Sicht auf sich selbst als Lernende*r freiwillig wahrgenommen werden kann.

Bei individuell vereinbarten Terminen werden die Schüler*innen darin unterstützt, eigene Ressourcen und Fähigkeiten zu mobilisieren und Mut zu fassen, sich realistische Ziele zu setzen und diese nach und nach umzusetzen, um so wieder Vertrauen in die eigene Selbstwirksamkeit zu gewinnen.

Aus eigenem Antrieb oder auf Empfehlung eines Fachlehrers können Beratungstermine vereinbart werden.

Beratung bei Leistungsproblemen

  • Beratung der Fachlehrer*innen in den Erprobungsstufenkonferenzen
  • individuelle Elterngespräche (Fachlehrer*in, Klassenleitungsteam, Erprobungsstufenteam)
  • Elternsprechtag
  • Elternsprechtag „Förderempfehlungen“-Förderplan: Individuelle Beratung von Eltern und Schüler*innen bei der Zeugnisnote „mangelhaft“ durch die Fachlehrer*innen
  • Elternsprechtag: individuelle Beratung durch die Fachlehrer*innen
  • Beratung bei Nichtversetzung: individuelle Beratung von Eltern und Schüler*innen durch das Mittelstufenteam
Die Schulleitung informiert die Eltern leistungsschwächerer Schüler*innen in schriftlicher Form (Anlage zum Zeugnis) über:
  • Übergangsregelungen in der Sekundarstufe I
  • alternative Wege zum Abitur
  • alternative Schulabschlüsse
  • Kollegschulen
  • individuelle Beratung durch die Stufenleitungsteams zur Leistungsverbesserung und zum Ausgleich von Defiziten

Beratung zur Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)

  • individuelle Beratung der Eltern betroffener Schüler*innen durch den LRS-Beauftragten im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 5
  • bei Bedarf Beratung hinsichtlich der freiwilligen Teilnahme am schulinternen LRS-Kurs und hinsichtlich des auf der Erprobungsstufenkonferenz beschlossenen Nachteilsausgleichs
  • individuelle Beratung durch den unterrichtenden Deutschlehrer*innen bei Bedarf
  • Beratungsgespräche der Eltern der Teilnehmer*innen des LRS-Kurses bei Bedarf, nach Möglichkeit einmal im Quartal

Beratung leistungsstärkerer Schüler*innen

  • individuelle und regelmäßige Beratung der Eltern besonders leistungsstarker Schüler*innen über die Möglichkeit der Teilnahme am sogenannten Drehtürmodell durch die Fachlehrer*innen, die Klassenleitungsteams und die Schulleitung
  • Information über das Exzellenzlabel CertiLingua bei der Fächerwahl im Wahlpflichtbereich der Jahrgänge 9 und 10 sowie bei der Kurswahl in der Sekundarstufe II. Kontinuierliche Unterstützung der Kandidat*innen während der Q1 und Q2
  • Information über die Möglichkeit einer schulbegleitenden Teilnahme an Seminaren der Universität Duisburg-Essen und der FOM (Fachhochschule für Organisation und Management)

 

Beratung zum persönlichen und sozialen Alltag

Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle interessierten oder ratsuchenden Schüler*innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte.

Grundsätze des Beratungsprozesses:

Freiwilligkeit

Grundsätzlich entscheidet die bzw. der Ratsuchende frei, ob sie bzw. er das Beratungsangebot in Anspruch nehmen möchte. Des Weiteren liegt die Entscheidung über die Fortführung eines Beratungsprozesses sowie die Umsetzung von gefundenen Lösungen ebenfalls bei den Ratsuchenden.

Offenheit und Unparteilichkeit

Um die Ratsuchende bzw. den Ratsuchenden bei der Problemlösung funktional unterstützen zu können, handelten die Beratenden weder in anderen Rollen noch ist er abhängig von den Erwartungen und Aufträgen anderer Beteiligter. Entscheidungen über die Fortführung eines Beratungsprozesses sowie die Umsetzung von gefundenen Lösungen liegen ebenfalls bei den Ratsuchenden.

Vertraulichkeit

Alle Beratungsanlässe werden vertraulich behandelt. Der Kontakt zu weiteren Personen oder Institutionen (im Rahmen einer Problemlösung) erfolgt nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der bzw. des Ratsuchenden.

Ziele des Beratungsprozesses:

Hilfe zur Selbsthilfe

Durch die Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit, der Problemlösekompetenz, der kommunikativen Kompetenzen sollen die Ratsuchenden in die Lage versetzt werden, ihre Probleme selbst zu lösen bzw. ihre (Entwicklungs-) aufgaben selbst zu bewältigen.

einvernehmliche Problemlösung

Ein Problem oder eine Aufgabe wird als gelöst betrachtet, sofern alle am Beratungsprozess Beteiligten das Problem als gelöst ansehen.

Prävention

Durch die im Rahmen des Beratungsprozesses erworbenen Ansichten und Kompetenzen sollen die Ratsuchenden in die Lage versetzt werden, Handlungsstrategien auf andere Situationen des lebensweltlichen Alltags zu übertragen.

exemplarische Beratungsanlässe und -felder:

  • Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen Schüler*innen, Schüler*innen und Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern
  • (persönlich bedeutsame) Entscheidungen
  • Entwicklungsaufgaben und -krisen
  • besondere Situationen im Elternhaus
  • Mobbing
  • Essstörungen / Suchtprobleme
  • Ängste