Die Welt ist voll alltäglicher Wunder.

Martin Luther

Der evangelische Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Er bietet Raum für grundlegende Fragen menschlichen Glaubens und Lebens. Hierbei legen wir besonderen Wert auf einen ganzheitlichen Religionsunterricht, der die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeit in unterschiedlichster Art und Weise ansprechen, fordern und fördern soll.  Dies wird durch gelegentliche Exkursionen zu außerschulischen Lernorten (Synagoge, Moschee etc.) bereichert.

 

Dabei besteht für die Schülerinnen und Schüler keine Verpflichtung, Angehörige einer evangelischen Glaubensgemeinschaft zu sein, vielmehr lädt der Unterricht alle Schülerinnen und Schüler unabhängig ihrer religiösen Orientierung zur Teilnahme ein. 

 

Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern bereiten wir im Schuljahr fest verankerte Gottesdienste vor (Einschulung, Schuljahresabschluss, Gottesdienst zum Abitur (wenn vom Abschlussjahrgang erwünscht), Gottesdienst vor Weihnachten, Gottesdienst vor Ostern). 

 

Inhaltlich wird der Unterricht in Übereinstimmung mit den von der Kirche entwickelten und staatlich anerkannten Lehrplänen erteilt. 

„Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts wir der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“ 

(Artikel 7.3 des Grundgesetzes) 

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